AGB

Allgemeine Lizenzbedingungen der Holiday Promotion Touristikberatung GmbH („HOLIPROM“) , Hauptstraße 101a, D-63829 Krombach, Amtsgericht Aschaffenburg, HRB 5924.

1. Geltung der Bedingungen

HOLIPROM als Lizenzgeberin betreibt Datenbanksysteme für die Touristikbranche, welche digitalisierte Daten und Datensammlungen sowie multimedialen Content und Content-Management-Systeme zur Nutzung über das Internet oder andere Netzwerke bereitstellen, im Besonderen die Datenbanken „cruiseportal“ und „studydata“.

Die Nutzung der Datenbanken erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Lizenzbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie erneut ausdrücklich vereinbart werden müssen. Mit dem ersten Zugriff auf die Datenbanken oder deren erstmaliger Nutzung gelten die allgemeinen Lizenzbedingungen als angenommen. Andere allgemeine Lizenzbedingungen werden nicht Vertragsgegenstand.

HOLIPROM behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Lizenzbedingungen bei Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden schriftlich oder in Textform bekannt gegeben. Sofern der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungs-/Ergänzungsmitteilung schriftlich Widerspruch gegen deren Geltung erhebt, werden diese nach Ablauf der Ankündigungsfrist wirksam. Widerspricht der Kunde, ist HOLIPROM berechtigt, den Lizenzvertrag mit Monatsfrist zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.

2. Vertragsbeteiligte

Durch den Lizenzvertrag werden HOLIPROM und der Kunde verpflichtet. HOLIPROM darf seine Leistungen durch Dritte erbringen lassen. Diese Dritten werden aber nicht Vertragspartner des Kunden. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Lizenzvertrag nicht an Dritte übertragen, es sei denn HOLIPROM hat dazu vorab die schriftliche Zustimmung erteilt.

3. Leistungsumfang

HOLIPROM ist Inhaberin und Verfügungsberechtigte über die Datenbankrechte und die Verwertungsrechte an der Datenbank „Cruiseportal“. Sie ist außerdem Inhaberin der Verwertungsrechte an der Betriebs- und Anwendungssoftware der Datenbank „Cruiseportal“. HOLIPROM ist Inhaberin der Verwertungsrechte an der Datenbank.

Der Kunde betreibt ein Reisebüro und beabsichtigt, die Datenbanken einschließlich der Betriebs- und Anwendungssoftware dafür zur Vermittlung von Reiseleistungen an Dritte zu nutzen.

HOLIPROM erteilt dem Kunden die Lizenz, die Datenbanken einschließlich Betriebs- und Anwendungssoftware in den Geschäftsräumen des Kunden an einem Ort (das Reisebüro des Kunden an der im Lizenzvertrag angegebenen Adresse) und auf der Website des Kunden zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht umfasst alle an dem genannten Ort befindlichen Arbeitsplätze in den Geschäftsräumen des Kunden. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden auf Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HOLIPROM nicht zulässig. Die Lizenz ist nicht ausschließlich; Unterlizenzen darf der Kunde nicht erteilen. Die Nutzung der Datenbanken auf mehreren Webadressen ist nicht zulässig.

HOLIPROM wird bei Erscheinen der Kataloge für die jeweilige Saison die Datenbanken unverzüglich an die neuen Angebote der Reiseveranstalter anpassen. Veröffentlichte Sonderangebote der Reiseveranstalter wird HOLIPROM unverzüglich in die Datenbanken aufnehmen.

HOLIPROM unterhält eine Hotline, die dem Kunden an Werktagen (ohne Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage in Bayern) von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr zu Fragen der Anwendung der Datenbanken zur Verfügung steht.

Änderungen oder Erweiterungen der Bestandteile der Datenbanken sowie der Betriebs- und Anwendungssoftware erfolgen ausschließlich durch HOLIPROM. Dies gilt auch für die Beseitigung von Fehlern. Soweit HOLIPROM dem Kunden neue Versionen im Rahmen der vorliegenden Lizenz zur Verfügung stellt, ist der Kunde verpflichtet, diese zu nutzen. Der Kunde nimmt keine Programmierung vor, die nicht aufgrund von § 69 c ff. des Urhebergesetzes zugelassen ist.

4. Lizenzgebühren

Die Höhe der von dem Kunden zu entrichtenden Lizenzgebühren ergibt sich aus der jeweils aktuellen HOLIPROM Preisliste jeweils zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

Die Lizenzgebühr ist monatlich im Voraus ohne Abzug zu bezahlen. Die Zahlungsverpflichtung beginnt mit dem ersten Tag des Folgemonats der betriebsfähigen Bereitstellung durch HOLIPROM. Installationsgebühren sind unmittelbar nach Bereitstellung der Datenbanken durch HOLIPROM ohne Abzug sofort fällig. Gleiches gilt für verbrauchs- oder benutzungsabhängige Gebühren.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wurde.

Nichteinhaltung der vorstehenden Zahlungsbedingungen durch den Kunden hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von HOLIPROM zur Folge.

5. Haftung

HOLIPROM stellt die Angebote von Reiseveranstaltern in die Datenbank ein. Der Inhalt dieser Angebote wird von HOLIPROM nicht überprüft. Eine diesbezügliche Haftung übernimmt HOLIPROM nicht.

HOLIPROM haftet auch nicht dafür, dass die Datenbanken bestimmte Ergebnisse herbeiführen. Dies gilt auch für die Gebrauchsfähigkeit der Datenbanken zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck.

HOLIPROM haftet für die Betriebsbereitschaft der Datenbanken und dafür, dass sie frei von wesentlichen Sachmängeln funktioniert. Für Schäden oder Folgeschäden, die durch die Nutzung der Datenbanken bei dem Kunden oder Dritten unmittelbar oder mittelbar beigeführt werden, haftet HOLIPROM nicht.

Eine missbräuchliche Nutzung der Datenbanken ist untersagt. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine missbräuchliche Nutzung durch Dritte in seinem Einflussbereich nicht erfolgt.

6. Pflichten des Kunden, untersagte Handlungen

Der Kunde ist verpflichtet die Daten und Datensammlungen sachgerecht zu nutzen, insbesondere durch Unterlassung aller Handlungen, die die Datensicherheit gefährden, Verpflichtung zur Geheimhaltung von Kennung und Passwort, Nutzung unter Erhaltung der Werkintegrität. Änderungen an den gelieferten Daten und Systemen sind, soweit entstellend, umformend oder umgestaltend, zu unterlassen.

Die Lizenzgeberin wird die erforderlichen Systeme bereitstellen, welche die eingespeisten Daten vor dem Zugriff unberechtigter Dritter schützen. Darüber hinaus ist der Kunde für die Datensicherheit selbst verantwortlich. Soweit dem Kunden bekannt wird, dass seine Nutzerdaten Dritten zugänglich geworden sein könnten, ist er verpflichtet, den Zugriff sperren zu lassen. Der Kunde trägt im Verhältnis zu seinen Vertragspartnern das Haftungsrisiko. Dies betrifft insbesondere Ansprüche Dritter aus dem Reisevertragsrecht oder nach dem Kunsturhebergesetz.

Der Kunde ist verpflichtet, die Verwendung von Daten aus den Datenbanken in anderen Anwendungen anzuzeigen, etwa im Rahmen von Affiliate-Programmen oder der Verknüpfung mit anderen Datenbanken. Dies ist in der Regel zustimmungsbedürftig. Dem Kunden ist es ohne schriftliche Zustimmung von HOLIPROM untersagt, Teile der Datenbanken, einschließlich der Datenbank-Codes, systematisch zu nutzen, um die Datenbanken in einer Weise auszuwerten, die über die vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte hinausgeht, insbesondere um die Datenbanken zum Zwecke der Suchmaschinenoptimierung (SEO) und des Suchmaschinenmarketings (SEM) einzusetzen. Auf Seiten, auf denen der Datenbank-Content eingebunden wird, muss eine Suchmaschinen-Indizierung somit über geeignete Mittel (robots.txt, Meta-Tags etc.) ausgeschlossen werden.

Stellt der Kunde unter Verwendung von HOLIPROM-Datenbanken eigene Datenbestände zur Verfügung ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschieht. HOLIPROM kann in diesem Zusammenhang keinerlei Haftung übernehmen, es sei denn, es liegen offenkundige Verstöße vor.

Sofern die Bestimmung der Vergütung von Angaben des Kunden abhängig ist, hat dieser vollständige und wahrheitsgemäße Informationen zu liefern und dies zu versichern. HOLIPROM behält sich vor, im Falle von Unstimmigkeiten eine Pauschalgebühr festzusetzen oder aber durch Dritte festsetzen zu lassen. Dies gilt insbesondere für die Definition der Lizenzgebühren aufgrund von Seitenzugriffen oder aber vom Kunden (online) durchgeführter Buchungen.

7. Laufzeit Kündigung

Die Mindestlaufzeit dieses Vertrages beträgt 6 Monate. Danach kann er mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen.

8. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem vorstehenden Vertragsverhältnis ist der Sitz von HOLIPROM. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Sollte eine Bestimmung ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden sich auf eine Ersatzbestimmung einigen, die wirksam ist und der gewollten Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

Stand: 06.06.2011

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